Ab Mai 2018 gelten neue Gesetze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die EU hat ein Datenschutzgesetz für alle EU-Mitgliedsstaaten erlassen. Diese Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Gesetzt steht über den nationalen Gesetzen. Die DS-GVO räumt den Mitgliedsstaaten in bestimmten Normen eine nationale Auslegung ein, die sogenannten Öffnungsklauseln. Die Bundesregierung hat daraufhin ein Bundesdatenschutzgesetz entworfen, welches die Öffnungsklauseln ausfüllt.
Nach allgemeiner Expertenmeinungen hat die Bundesregierung mit ihrem Bundesdatenschutzgesetz gegen EU-Recht verstoßen. Wir müssen also abwarten, wie die EU das deutsche Datenschutzgesetz bewertet.
Die Landesdatenschutzgesetze in ihrer jetzigen Form müssen auch neu geschrieben werden. Landesdatenschutzgesetze entfalten ihre Gültigkeit nur gegenüber öffentlichen Stellen.
Schnelltest
Der Schnelltest ist so konzipiert, dass nur die volle Punktzahl die gesetzeskonforme Umsetzung der hier behandelten Themen ablesbar ist. Allerdings gibt es im Gesetz viel mehr Themen. Ein vollständiger Test würde viel mehr Fragen beinhalten, darum nur ein Schnelltest.
Wird nicht die volle Punktzahl erreicht, haben Sie ein Compliance-Problem. Gleichzeitig soll der Test eine Art Sensibilisierung darstellen.
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